EScooter Richtlinie – 2019

Als ich den ersten Artikel im EScooter-Blog Mitte Dezember geschrieben habe, dachte ich es ist nur noch eine Frage von Wochen, bis die EScooter Richtlinie bzw. die entsprechenden EScooter Gesetze in Kraft getreten sind und das große Rollen in Deutschland losgehen soll.

Ich bin einfach zu optimistisch, was den deutschen Verwaltungsapparat angeht. Mittlerweile schreiben wir Mitte Juni und die entsprechende “E Tretroller” Verordnung wird am 15 Juni veröffentlicht!

Ab diesem Zeitpunkt gibt es endlich gültige Regeln für die Elektroroller – und die Hersteller können damit anfangen beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine Allgemeine Betriebserlaubnis zu beantragen. Warum das wichtig ist? Das lest ihr weiter unten.

Welche Regeln gelten für EScooter in Deutschland ?

Noch ist die entsprechende Verordnung nicht veröffentlicht worden, aber wir wissen aus den Diskussionen bereits woran man sich halten muss.

  • “Das Gerät” muss über eine Lenk- bzw Haltestange verfügen
  • die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h
  • Motorleistung maximal 1500 Watt
  • Ihr braucht zwei voneinander unabhängige Bremsen (Vorne & Hinten)
  • Licht vorn und hinten
  • Eine Klingel oder Hupe
  • Versicherungsplakette (zum kleben)
  • Mindestalter 14 Jahre
  • Es darf nicht auf Gehwegen oder Fussgängerzonen gefahren werden!
  • Ihr müsst den Radweg/Radstreifen nutzen oder die Straße
  • Helm braucht ihr laut Gesetz nicht – schadet aber sicher nicht!

Allgemeine Betriebserlaubnis EScooter

Es steht und fällt alles mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für die EScooter. So lange die entsprechende Verordnung noch nicht veröffentlicht ist, können sich die Hersteller noch nicht beim Kraftfahrtbundesamt um eine solche Erlaubnis bemühen. Ohne ABE bekommt ihr keine Versicherung. Ohne ABE und ohne Versicherung dürft ihr nicht auf die Straße.

Entsprechend könnt ihr mit keinem eurer bereits gekauften Roller am 15. Juni auf die Strasse! Auch wenn ihr alle Punkte oben erfüllt!

Die Hersteller müssen sich erst um die Allgemeine Betriebserlaubnis bemühen und erst dann könnt ihr die Roller kaufen. Vermutlich wird der ein oder andere Hersteller via Umrüstkit oder sonstigen Massnahmen bereits verkaufte Roller nachträglich “legalisieren” lassen können. Aber dafür kann keiner die Hand ins Feuer legen!

ES wird aber auch möglich sein, dass ihr eine Einzelbetriebserlaubnis beantragt. Wie aufwändig das dann aber wieder ist und ob das noch in einer Relation steht, sei mal dahin gestellt.

Wartet mit dem Kauf noch ein paar Tage! (Bis Juli…)

Die legalen E SCooter werden mit der Bezeichnung Elektrokleinstfahrzeug versehen werden und sind dann so zu erkennen.

Promillegrenze E Scooter

Grundsätzlich solltet ihr nie trinken, wenn ihr noch aktiv am Straßenverkehr teilnehmen wollt! Für die E Tretroller gelten die Promillegrenzen wie für die Kraftfahrzeuge! Das heißt, für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze, ansonsten ist bei 0,5 Promille Ärger vorprogrammiert. Inklusive Bußgeld und Fahrverbot.

Fazit

Ich hoffe, ich konnte euch mit diesem Artikel etwas weiterhelfen! Sobald die Verordnung veröffentlicht ist, werde ich wieder von mir hören bzw. lesen lassen. Ihr findet hier dann weitere Informationen zu ERoller Versicherungen, Helmen, Roller Mietanbietern und natürlich den E Scootern selbst!

Falls ihr Fragen habt, lasst gerne einen Kommentar hier!

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