E Scooter Gesetzeslage

UPDATE: Ihr findet hier ein Update zur aktuellen Gesetzeslage bzw der entsprechend Verordnung.

Im Jahr 2019 soll es endlich soweit sein! Die E Scooter werden im deutschen Straßenverkehr legalisiert werden! Lest hier einen kurzen Abriss zur Gesetzeslage der EScooter in Deutschland. 

Personal Light Electric Vehicle  oder kurz PLEV sind auch jetzt schon ein (Wenn auch kleiner) Bestandteil des deutschen Strassenbildes. Nicht nur die großen Youtube Stars wie Casey Neistat cruisen auf ihren elektrischen Skateboards durch die Stadt – nein auch der Nachbar ist schon dabei aufzurüsten. 

Aber was sind PLEVs? 

PLEVs sind kleine elektrisch  betriebene Geräte, die ein oder zwei Personen mit Hilfe eines Elektromotors befördern können. Den Anfang dieser Kategorie haben die Segways gemacht, diese gibt es nun schon sein einigen Jahren. Dann kamen die brandgefährlichen Hooverboards, welche dann von den Onewheels und schliesslich von den E Scootern, den elektro Tretrollern überholt wurden. 

In den Metropolen dieser Welt gehören sie schon zum Stadtbild, hier sieht man nur ab und zu jemanden versteckt über die Strasse huschen. Denn: in Deutschland sind die E Scooter noch verboten! 

E Scooter Gesetzeslage 

Sind E Scooter legal? Gibt es Elektroroller mit Straßenzulassung?Stand Ende 2018 ganz klar nein! Anfang 2019 soll es aber eine bundesweit einheitliche Regelung für die E Tretroller geben. 

Das Gesetz oder die Verordnung ist noch nicht final und nach einiger Kritik von Industrie, Interessenverbänden und sonstigen Fans scheint die Vorlage aktuell noch einmal aktualisiert zu werden. 

Aktuell wissen wir von den folgenden Punkten: 

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
  • Keine Helmpflicht!
  • Es besteht eine Versicherungspflicht inklusive Versicherungskennzeichen (so wie bei einem Mofa) 
  • E Scooter müssen Radwege nutzen und dürfen nicht die Strasse befahren
  • Dort wo kein Radweg ist, darf auf den Bürgersteig ausgewichen werden
  • Der Elektromotor darf maximal 500 Watt Leistung haben
  • Fahrdynamische Mindestanforderungen – die noch nicht näher definiert sind. 
    • Das bedeutet Roller muss verkehrssicher sein
    • Dazu zählen sicherlich Bremsen an Vorder- und Hinterrad und Licht und Reflektoren
  • Bundesweit einheitliche Regelung 
  • Inkrafttreten wahrscheinlich Anfang 2019 vorgesehen.

Aber wie gesagt, dass alles ist noch nicht final und meine Interpretation der Texte die ich dazu finden konnte. Sobald es etwas verbindliches gibt, werde ich diesen Artikel aktualisieren. 

Welcher E Roller ist also verkehrstauglich bzw. zugelassen? 

Da die Regelungen noch nicht final sind, keiner 🙂 Sobald die Regelungen final sind, werden einige Hersteller sicherlich Umrüstkits zur Verfügung stellen bzw. im Handel anbieten. Sicherlich wird es bei dem ein oder anderen einen Begrenzer für den Motor geben, Kennzeichnenhalter werden wir sehen und auch die ein oder andere zweite Bremse könnte nachgerüstet werden. 

Aber auch hier gilt: Sobald es etwas finales gibt, werde ich euch informieren! 

Ich hoffe, dieser Artikel hat euch gefallen. Solltet ihr Fragen oder Anmerkungen haben, lasst es mich gerne in den Kommentaren unten wissen! 

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2 Antworten

  1. Maik W. sagt:

    Schöner Arikel! Das wurde auch endlich Zeit!

  1. 12. Juni 2019

    […] ich den ersten Artikel im EScooter-Blog Mitte Dezember geschrieben habe, dachte ich es ist nur noch eine Frage von Wochen, bis die EScooter […]

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